IRE-Test
Immunhistochemischer Rezeptivitätstest des Endometriums (IRE)
Zur erweiterten Diagnostik des unerfüllten Kinderwunsches, vor allem nach wiederholten Fehlgeburten oder erfolglosen IVF-Therapiezyklen, gehört die Untersuchung der Gebärmutterschleimhaut als wichtigem, immunologischen Organ. Dazu wird die Gebärmutterschleimhaut zunächst mit Östradiol aufgebaut und später mit einem Gestagen transformiert, um eine hormonphasengerechte und zeitlich genau datierbare Gewebeentnahme (zum Optimum einer mutmaßlichen Einnistung) von der Gebärmutterschleimhaut durchführen zu können. Mit einem dünnen Katheter wird eine etwa linsen- bis maximal erbsengroße Schleimhautmenge im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung aus der Gebärmutterhöhle entnommen und feingeweblich untersucht.
Die feingeweblichen Untersuchungsergebnisse werden mit Ultraschallbefunden und Blutergebnissen abgeglichen
und es wird überprüft, ob die Architektur und der feingewebliche Umbau der Gebärmutterschleimhaut zyklusphasengerecht
erfolgt ist. Ein ganz besonderes Augenmerk wird dabei auf die Besiedlung mit unterschiedlichen
Immunzellen gelegt, denn etwa jede 3. Zelle in der Gebärmutterschleimhaut ist in der 2. Zyklushälfte
eine Immunzelle; ggf. wird darüber hinaus untersucht, ob sich die Gebärmutterschleimhautzellen entsprechend
teilen (Mitoseindex) und zyklusphasengerecht auch Hormonrezeptoren (Östrogen- und Progesteronrezeptoren)
ausbilden. Aus diesen Ergebnissen können wichtige Rückschlüsse auf die Rezeptivität (Empfängnisbereitschaft)
der Gebärmutterschleimhaut gezogen werden und ggf. im Zusammenhang mit weiteren Untersuchungen
(KIR-Typisierung, Autoimmunscreening, Gerinnungsdiagnostik, Chromosomenanalyse) entsprechenden
Therapien indiziert werden. Gelegentlich wird diese Gebärmutterschleimhautentnahme zusammen mit einer
Ultraschallkontrastmitteluntersuchung zur Darstellung von Gebärmutter, Eierstöcken und Eileitern mit Überprüfung
der Durchgängigkeit durchgeführt. Die Entnahme der Gebärmutterschleimhautprobe zum Zweck der immunhistochemischen
Untersuchung im programmierten Zyklus ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die feingeweblichen Untersuchungen werden auch nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenversicherungen
übernommen. Für gesetzlich versicherte Patientinnen kann insgesamt ein Eigenanteil von ca. 150-300 € anfallen.
Bei privatversicherten Patientinnen übernimmt die Versicherung in der Regel, aber nicht immer, alle Leistungen.